Für Beistandspersonen biete ich folgende Unterstützung an:
- Fragen in Bezug auf das Sozialhilfegesetz, ZUG, Richtlinien, Gerichtsentscheide
- Fragen zu verwandten Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungsrecht
- Fragen zu Einzelfällen
Beispiele
- Sie beraten armutsbetroffene Personen und haben eine Frage zur Sozialhilfe bzw. zum Sozialhilferecht. Ich unterstütze Sie gerne.
- Sie beraten eine armutsbetroffene Person, diese hat eine Verfügung der Sozialbehörde erhalten und möchte eine Einschätzung. Gerne übernehme ich diese Einschätzung für Sie.
Tarif
Ich arbeite mit einem Stundensatz von Fr. 200.-. Anfragen rechne ich nach benötigter Zeit ab.
