Für Gemeinden und Sozialdienste biete ich folgende Unterstützung an:
- Fragen in Bezug auf das Sozialhilfegesetz, ZUG, Richtlinien, Gerichtsentscheide
- Fragen zum Vorgehen im Einzelfall
- Überprüfen von Verfügungen der Sozialversicherungen
- Abklärungen zu anderen Rechtsbereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Betreibungsrecht
- Unterstützung bei der Ermessensausübung
- Unterstützung bei Einsprachen
- Verfassen oder Überprüfen der Verfügung des Sozialdienstes
- Erarbeiten oder Aktualisieren eines Handbuchs
- Schulungen im Sozialhilfebereich
Falls Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist, nehmen Sie trotzdem gerne Kontakt mit mir auf.
Beispiele
- Sie bearbeiten ein Dossier und sind sich nicht sicher, welche Gesetzesbestimmungen für den vorliegenden Fall anwendbar sind bzw. wie die Bestimmungen angewendet werden sollen. Gerne kann ich Sie hier unterstützten.
- Sie bearbeiten ein Dossier und sind sich nicht sicher ob und welche Leistungen gesprochen werden sollen oder können. Wir besprechen den Fall gemeinsam, Sie lassen mir die notwendigen Informationen zukommen und ich lasse Ihnen eine Beurteilung des Falls zukommen.
- Sie sind sich bei der Ermessensausübung unsicher. Das kann z.B. der Fall sein bei situationsbedingten Leistungen. Gerne unterstütze ich Sie, zeige den rechtlichen Rahmen auf, erläutere welche Faktoren ausschlaggebend sind und wie sie gegeneinander abgewogen werden können.
- Sie haben eine Verfügung erstellt und sind sich nicht sicher, ob diese rechtlich besteht. Ich kontrolliere die Verfügung gerne oder übernehme die Anpassung.
- Sie haben ein Handbuch und möchten es auf den neusten Stand bringen z.B. nach einer Gesetzesänderung oder Anpassung der SKOS Richtlinie. Ich überprüfe, ob das Handbuch aktualisiert werden muss und nehme die Anpassungen vor.
Tarif
Ich arbeite mit einem Grundstundensatz von Fr. 200.-, für kleine Gemeinden biete ich einen Spezialtarif von Fr. 185.- an. Anfragen rechne ich nach benötigter Zeit ab. Für eine Fallfrage zum Sozialhilferecht und kurzer Recherche benötige ich in der Regel maximal 1 Std. Für komplexere Anfrage mit Aktenstudium oder starkem Bezug zu weiteren Rechtsgebieten benötige ich in der Regel maximal 3 Stunden.
Umfassendere Aufträge wie z.B. Arbeiten am Handbuch oder eine wissenschaftliche Abklärung rechne ich nach Aufwand ab. Vorab kann ich Ihnen eine zeitliche Einschätzung geben.
Für die Abrechnung biete ich verschiedene Möglichkeiten an (Vereinbarung einer Pauschale, halbjährliche oder jährliche Abrechnung etc.).
