Für Beratungsstellen

Für Beratungsstellen biete ich folgende Unterstützung an: 

  • Fragen in Bezug auf das Sozialhilfegesetz, ZUG, Richtlinien, Gerichtsentscheide
  • Fragen zum Vorgehen im Einzelfall
  • Unterstützung bei der Ermessensausübung
  • Verfassen oder Überprüfen der Verfügung
  • Unterstützung bei Beschwerden
  • Kontakt mit dem betroffenen Sozialdienst
  • Erarbeiten oder Aktualisieren eines Handbuchs
  • Schulungen im Sozialhilfebereich

Beispiele

  • Sie beraten armutsbetroffene Personen und haben eine Frage zur Sozialhilfe bzw. zum Sozialhilferecht. Ich unterstütze Sie gerne.
  • Sie beraten eine armutsbetroffene Person, diese hat eine Verfügung der Sozialbehörde erhalten und möchte eine Einschätzung. Gerne übernehme ich diese Einschätzung für Sie.

Tarif

Ich arbeite mit einem Grundstundensatz von Fr. 200.-. Für gemeinnützige Institutionen und kleinere Vereine im Sozialbereich biete ich Fachtarife (Fr. 185 pro Stunde) oder pauschale Ansätze für Schulungen an.

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